Die zweite Sitzung endet ohne Entscheidung über die Erleichterung der Stromrechnung
Der Interims-Premierminister Anwar-ul-Haq Kakar leitete die zweite Sitzung, bei der es um Erleichterungen bei den Stromrechnungen ging. Eine abschließende Entscheidung konnte in der Sitzung jedoch nicht getroffen werden.
Ähnlich wie am Vortag leitete Premierminister Anwar-ul-Haq Kakar eine Sitzung über Stromrechnungen. Darüber hinaus wurde an diesem Tag eine zweite Sitzung einberufen. Die Konsultationen mit dem Energieministerium waren abgeschlossen, und im Anschluss daran war für den nächsten Tag eine abschließende Sitzung unter der Leitung des Premierministers angesetzt.
Quellen zufolge wurde für den folgenden Tag eine Sondersitzung des Bundeskabinetts einberufen, um über die wirtschaftliche Lage des Landes zu beraten. Quellen gaben an, dass das Bundeskabinett die Empfehlungen des Energieministeriums zu Stromrechnungen unterstützen würde.
Umgekehrt hielt das Energieministerium ein hochrangiges Treffen mit Schwerpunkt auf Stromrechnungen ab, bei dem Empfehlungen finalisiert wurden.
Das Energieministerium kündigte an, dass die Empfehlungen während der Sitzung des Bundeskabinetts am nächsten Tag vorgestellt und das endgültige Urteil in dieser Sitzung gefällt werden würden, da nur das Bundeskabinett befugt sei, diese Empfehlungen und Entscheidungen zu genehmigen.
Die Proteste gegen die Strompreiserhöhung waren im Gange, landesweit verstärkten sich die Demonstrationen.
An diesem Tag kam es in mehreren Städten im ganzen Land zu Protesten, die in bestimmten Regionen zu Straßenblockaden und Störungen der Geschäftstätigkeit führten.
In Rawalpindi umzingelte eine große Menschenmenge das IESCO-Büro, während in Hyderabad während eines Streiks die Märkte vollständig geschlossen wurden.
Auf dem Batkhela-Basar von Malakand blockierten Demonstranten bei einer Demonstration die Nationalstraße. Auch in Shabqadar und Swabi kam es zu Protesten. Unterdessen begannen Händler in Mansehra einen Streik, der zur vollständigen Schließung von Geschäften führte.